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Befehl Herzog Ulrichs an die württembergischen Räte, allen Ober- und Unteramtleuten eine beiliegende gedruckte "vermanung unnd gebet" zuzusenden, die in allen Pfarreien und geistlichen Gemeinschaften ("stifft") v.a. sonntags und freitags im Anschluss an die "mesß" bzw. die Tagzeiten und vor der Predigt gesprochen werden soll (93)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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