Johann Gropper, Doktor der Rechte, Propst zu Bonn und Archidiakon der Kirche zu Köln, bekundet: Der Propsteihof zu Bonn könnte, weil er nicht bewohnt wird, verfallen und durch mangelnde Obhut bei Nacht oder anders durch Untreue böser Leute geschädigt werden. Zudem soll in diesem seinem Hof jährlich so viel Mist gemacht werden, dass 1/2 Morgen Wingert, 1Viertel am Hornbergh und 1 Viertel zu St. Isidor, damit jährlich gemistet werden kann. Deshalb ist er zum Nutzen seiner Propstei mit Eckart Runckel, dem propsteilichen Schultheiß, übereingekommen, dass dieser die nächsten 6 Jahre lang den Hof bewohnen soll. Eckart soll den Hof gut verwahren. Damit er den Mist machen kann, erhält er durch den Siegler des Propstes 2 Kühe zur Verfügung gestellt. Diese bzw. Ersatzkühe muss er nach Ablauf der 6 Jahre dem Siegler zurückgeben. Aus dem propsteilichen Zehnten zu Endenich erhält er ca. 100 Büschel Stroh und von dem Halfmann ebensoviel, das ist mehr als genug für den Mist, außerdem einen guten Wagen Heu aus dem Garthuiß und das Grummet ebendaher teilweise, um die Kühe zu füttern. Ferner soll er den Garten in der Propstei nutzen, vorbehaltlich indes eines Teils der lavendelen, quidwen und postepffel. Des Weiteren ist dem Siegler befohlen, ihm 5 Malter Korn für seinen Unterhalt geben zu lassen. Dafür soll er in allen Propsteisachen zum Nutzen des Propstes wirken, dem Siegler zur Hand gehen und auf dessen Ersuchen dafür sorgen, dass alle Früchte und Weine, Gewächs und Zehnten, und sonstigen Gefälle eingefordert und abgeliefert und nach Anweisung des Sieglers wohl verwahrt werden, auf dass der Siegler alle propsteilichen Einkünfte um so besser erlangen und dem Propst darüber abrechnen kann. Was Offizial und Siegler ihm des Weiteren auftragen, soll er treu verrichten, insbesondere die Aufsicht über die Wingerte und alles, was ihm von wegen des Schultheißenamts obliegt. Dies alles zu tun, hat er an Eides Statt versprochen. - Ankündigung des Propsteisiegels. ... geben ... 1557 am sambstag den sechzehenden tag Ianuarii.