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Hans Dietz von Wurmlingen, welchem das Kloster Bebenhausen die Weide und das Plätzchen zwischen des Klosters Kelter und seinem Haus zu Wurmlingen gegen einen Jahreszins von 1 Schilling für immer zur Benutzung überlassen hat, stellt einen Revers aus, dass die Klosterleute durch den Laden, der von der Kelter auf dieses Plätzchen geht, stets den Trester hinauswerfen dürfe, welcher im dann zur Düngung überlassen bleibe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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