Reversbrief einer Erblehensübertragung an Johannes Spindler, bürgerlicher Einwohner zu Großeislingen; das Lehen umfasst ein Haus mitsamt Scheune, Hof und Garten, sowie verschiedene Äcker, Wiesen und Waldflächen; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 3 Gulden und 35 Pfund Heller, 6 Scheffel Dinkel, 6 Scheffel Hafer, 1 Faßnachtshenne und 2 Herbsthühner; im Falle eines Besitzwechsels, ob durch Tod oder Übertragung, muss der Geistlichen Verwaltung Göppingen jeweils 5 Gulden Weglohn und 5 Gulden Handlohn gezahlt werden