Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Die Brüder und Vettern Christoph (Christoffel) von Merlau
(Merlaw), Daniel von Merlau, Adolf von Merlau und Johann Adolf von Merlau
bekunden, dass...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1591-1600
1595 Januar 2
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln (Siegel Nr. 1 fehlt; Siegelstreifen mit den Namen der Siegler bezeichnet)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen zu Grunbergk den zweiten tagk monats Januarii anno Domini funftzehen hundert nunntzigk und funff
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder und Vettern Christoph (Christoffel) von Merlau (Merlaw), Daniel von Merlau, Adolf von Merlau und Johann Adolf von Merlau bekunden, dass sie wie ihre Eltern und die Familien von Lützelwig (Lutzelwigk) und von Fleckenbühl (Fleckenbuhel), die ihre verstorbenen Vettern sind, lange Zeit ein Lehen von Abt und Kloster Fulda und nun vom kaiserlichen Kommissar Maximilian [III.] innegehabt haben. Zu diesem Lehen gehören Güter bei Freiensteinau (Freienstein), Radmühl (Radmuhln) und an anderen Orten im Gerichtsbezirk Fulda. Jedoch liegen diese Güter fernab von ihnen, sodass sie diese nicht vernünftig gebrauchen und nutzen können. Daher bekennen sie öffentlich und für ihre Erben und um wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, dass sie die genannten Güter an den kaiserlichen Kommissar und an das Kloster Fulda mit allen Rechten und Einkünften verkaufen. Geknüpft an die Bedingung, dass ihnen und ihren Erben keine Nachteile entstehen, verkaufen sie die Güter in Form eines Erbkaufs um 700 Gulden fuldischer Währung und bestimmen das Kloster Fulda als Erben. Sie behalten sich jedoch vor, bei strittigen Angelegenheiten, die noch aus dem Verkauf resultieren könnten, angehört zu werden. Siegel, Register und Urkunden über die Güter werden sie dem Kloster Fulda überlassen. Ansonsten sind sie und ihre Erben mit dem Abschluss des Kaufvertrags von allen Pflichten und Lasten enthoben (exceptio simulati contractus, doli, metus, non numeratae pecuniae). Siegelankündigung. Ankündigung der Unterfertigung. Ausstellungsort: Grünberg (Grunbergk). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1595 Jan.2...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Christoff von Merlaw propria, Daniel vonn Merlaw propria, Adolff von Merlaw propria, Johann Adolff vonn Merlaw propria)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Christoph von Merlau], Daniel von Merlau, Adolf von Merlau, Johann Adolf von Merlau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.