Stoffel Rapp von Hart ist in das Gefängnis des Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen in Haigerloch gekommen, weil er unter Mitnahme seines Gewehrs nächtliche Diebstähle in dem herrschaftlichen See- und Salahof und Schloßfruchtkasten, auch zu Owingen, Hospach, Grosselfingen und Rangendingen begangen hat. Er wird mit Rücksicht auf sein Weib und seine kleinen Kinder und auf Fürbitten anderer frei gelassen, aus den beiden Herrschaften Haigerloch und Wehrstein in 10 Meilen Umkreis ausgewiesen und schwört Urfehde Unterschriften: 2 Blatt Johann Jakob Ney, Stadtschultheiß; Hans Baltas Müller, Amtsbürgermeister; Johann Michel Henle, Bürgermeister; Jo. Michel Oschwaldt; Jo. Sebastian Pfeiffer; Franz Weygandt; Johannes Nebis (?)