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Entscheid der fürstlichen Regierung zwischen dem Kloster Herrenalb und der Kommune Simmozheim wegen des Öhmdzehnten, so sie dem Wittum zu Weil der Stadt zu geben schuldig, und geklagten Eintrags in ihren Holzgerechtsamen in der Kommunen Waldung.
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Entscheid der fürstlichen Regierung zwischen dem Kloster Herrenalb und der Kommune Simmozheim wegen des Öhmdzehnten, so sie dem Wittum zu Weil der Stadt zu geben schuldig, und geklagten Eintrags in ihren Holzgerechtsamen in der Kommunen Waldung.