Übereinkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung: Nachdrücklicher Vollzug der jeweiligen Gewässerschutzvorschriften für den Bodensee; Absprache von Wassernutzungen, die die Interessen der übrigen Anliegerstaaten an der Reinhaltung des Bodensees beeinträchtigen können; Zusammenarbeit in der von den Anliegerstaaten errichteten Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee und Aufgaben der Kommission.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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