Georg Zimermann zum Hof und seine Frau Katharina verpflichtet sich gegenüber Bischof Georg von Regensburg genannte Grundstücke ungetrennt bei dem Hof verbleiben zu lassen und nicht einzeln zu veräußern. S: Bernhard von Türlingen zum Thierlstain, Landrichter zu Wörth

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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