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Martin Lutz, sesshaft zu Neckartailfingen, wegen Verwässerns von Wein im vorigen Herbst und Gotteslästerungen etliche Tage zu Nürtingen gef., jedoch auf seine und die Bitten seiner Frau und Kinder wieder freigelassen mit einer Geldstrafe von 10 fl - 5 fl zahlbar auf Pfingsten, die andern 5 fl auf Martini - und mit der Auflage, fürderhin alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, auch keine Wehr mehr zu tragen laut Inhalt seiner früheren U.-Verschreibung in allen Stücken zu halten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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