Hans Spenngler aus Weißenhorn und Ulrich Bühler aus Nesselwang, die wegen öffentlicher Streithändel miteinander ins Gelübde genommen worden waren, jedoch mit Wort und Werk dasselbe gebrochen hatten und daher zu Kirchheim gef., vor Gericht gestellt und verurteilt wurden, sich aus dem Fürstentum Württemberg zu entfernen, der eine über den Lech, der andere über den Rhein, beeidigen dieses Urteil und schwören U.