Herzog Johann I. von Pfalz-Simmern schreibt Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass der von diesem aufgerichtete Anlass und Austrag in den Irrungen zwischen den Vettern Adam und Hans Wolf von Sponheim einerseits und den Schöffen und Gemeinden zu Dörrebach und Seibersbach seine Zustimmung hat, und bewilligt beiden Gemeinden den Rechtsgang.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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