Bernhard Ulmer, Martin Harigel und Joachim Angerer, alle B. und geschworene Untergänger zu Stuttgart auf dem Feld, urteilen im Streit zwischen Joachim Lindlin, Kastkeller zu Stuttgart namens des Herzogs, und Laurenz Bühler, Kläger, und Schultheiß und Gericht zu Kemnat, Beklagte, wegen der Straße an der oberen Mühle unter dem Dorf Kemnat, die Lenntze innehat. Auf die Klage des Müller Laurenz, die Kemnater hätten zur Erweiterung der Straße in seine Wiesen Marksteine gesetzt, und folgender Rechtfertigung und Gegenklage treffen die Untergänger nach Besichtigung an Ort und Stelle folgende Entscheidung: die Straße an der Mühle solle 18 Schuh breit sein und sei nach altem Brauch vom Müller zu unterhalten, Marksteine dürften nicht gesetzt werden, die Kemnater hätten dagegen die Brücke zu unterhalten, überdies die Kosten für Untergang und Zehrung zu tragen und dem Landesherrn einen kleinen Frevel von 3 lb 5 ß zu bezahlen.