Reversbrief über die Übertragung eines Erblehens an Jörg Stübler, Einwohner zu Kleineislingen; das Lehen umfasst ein Haus, ein Hof und einen Garten, sowie mehrere Äcker und Wiesen; damit verbundene Verpflichtung zur jährlichen Zahlung von 10 Pfund Schilling Heller, 5 Simmer und 1 Vierling Dinkel, 5 Simmer, 2 Scheffel und 2 Vierling Hafer, sowie eine Henne, 2 Hühner und 50 Eier, jährlich fällig am St. Martinstag; im Falle eines Besitzwechsels, ob durch Tod oder Übertragung, muss den Chorherren des Stifts Oberhofen jeweils 10 Gulden Weglohn und 1 Maß Wein oder eine Henne Handlohn gezahlt werden