Die Richter Johann Meßlin und Sebastian Rentz sowie der Ratsherr Johann Ruf, alle drei derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, teilen dem Bischof von Konstanz Hugo ("Hawg") [von Hohenlandenberg] mit: Der kürzlich verstorbene Priester Matthias Fischer ("Vischer"), Kaplan am Neeraltar im Ulmer Münster, hat eine ewige Messe und Pfründe am Stöcklinaltar im Münster gestiftet. Das Patronatsrecht für diese Pfründe hat er Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm übertragen, Rechte und Pflichten ihres Kaplans in seiner Stiftungsurkunde vom 1. Februar 1507 [A Urk. lfd. Nr. 3010] festgelegt und zur Dotation einen jährlichen Zins von 40 rheinischen Gulden, der gegen Zahlung von 800 Gulden abgelöst werden kann, übergeben. Dazu hat er dieser Stiftung in seinem Testament noch 120 rheinische Gulden hinterlassen und bestimmt, dass davon eine Behausung in Ulm für den Kaplan angekauft werden soll. Schließlich hat Matthias Fischer vor seinem Tod noch einen jährlichen Zins in Höhe von 4 rheinischen Gulden von der Pfarrkirchenbaupflege erworben. Dieser fällt ebenfalls an den Kaplan der von ihm gestifteten Messe, der davon sein Totengedächtnis und einen Jahrtag für ihn durch die Priesterbruderschaft am Ulmer Münster ausrichten soll. Da der Stifter dies vor seinem Tod nicht mehr selbst tun konnte, bitten sie nun den Bischof von Konstanz um die Bestätigung der Stiftung. Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen, dass diese mit ihrem Wissen und ihrer Zustimmung erfolgte.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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