Vertrag zwischen Bischof Franz Wilhelm von Regensburg, den drei Reichsständen St. Emmeram, Nieder- und Obermünster und allen Geistlichen einerseits und der Stadt Regensburg andererseits wegen Streitigkeiten über Einnehmung fremder Leute in Häuser der Geistlichkeit, die der Geistlichkeit weder gebrödte, noch verpflichte noch besoldete Diener sind, außerdem wegen des BierausschanKaiser. S1: Bischof Franz Wilhelm, S2: Stadt Regensburg