Heinrich Moser, Konrad Unger und Ulrich Maier, alle drei aus Weiler [Unterweiler/Stadt Ulm], bekennen, dass ihnen die Ulmer Stadtrechner Johann Neithardt, Johann Wurm und Johann Rentz im Auftrag von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm drei Viertel an 6,5 Tagwerk Wiesen zu Erbrecht verliehen haben. Das restliche Viertel der Wiesen gehört derzeit Johann Bauer von Freudenegg ("Frodnegk") [Stadt Senden/Lkr. Neu-Ulm]. Jeder von ihnen erhält ein Drittel der Wiesen und muss davon jährlich 1 Pfund 12 Schilling und 6 Heller als Zins an die Stadtrechner entrichten. Bei Säumnis können die Stadtrechner den Wiesenanteil des Säumigen bis zur Begleichung der Rückstände und der durch die Säumnis entstandenen Schäden pfänden. Die Beliehenen können ihr Erbrecht an den Wiesen veräußern, wobei der Stadt Ulm aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Verlieren die Beständner einen Teil der Wiesen durch Hochwasser, dann verringert sich ihr Zins entsprechend der Größe des abgeschwemmten Landes. Wird dagegen vom Wasser Land an die Wiesen angeschwemmt, dann steht dieses der Stadt Ulm zu. Die bestehenden und entsprechend gekennzeichneten Triebwege für das Vieh durch die Wiesen an die Iller müssen die Beliehenen dulden. Wird der eine dieser Wege durch Hochwasser unbrauchbar, dann müssen die Beliehenen die Absteckung eines neuen Triebwegs erlauben. Ihr Zins verringert sich dabei dann aber entsprechend der für den neuen Weg verwendeten Fläche. Wird das Vieh nicht auf diesen Triebwegen gehalten und richtet Schäden auf den Wiesen der Beliehenen an, ist die Stadt Ulm zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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