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Kläger: Andreas Leser, Kaufmann in Hamburg, als Kurator der Margaretha Busch, Witwe des Kaufmanns Theodor Busch, und in Vollmacht des Hinrich Schwelandt Busch und des Christian Hinrich Weingarten, "Assistenten" (Kaufmannsgehilfen) des Theodor Busch in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Barthold Bludworth, englischer Kaufmann in Hamburg, in Vollmacht des Thomas Galepin (Gallpin), Kaufmann in London, sowie Ulrich Jans(s)en Stopendahl, Schiffer in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; vom Kläger behauptete mangelnde Sorgfalt und Missachtung des lokalen Rechts (speciale ius topicum) bei dem für das Urteil des Obergerichts maßgebenden Gutachten durch eine "auwärtige und der Stadt Hamburg Rechten sowohl als des Styli Mercatorum unkundige Juristen-Fakultät" in einem Streit um die vom Beklagten geforderte Herausgabe von 3 Ballen Stoff, die von dem Londoner Kaufmann Thomas Galepin durch den Schiffer Ulrich Jansen nach Hamburg gesandt worden waren, dort von dem englischen Kaufmann William Cockburn (Kockborn) angeblich widerrechtlich in Besitz genommen und bei dem Juden Magnus Heymann verpfändet wurden, dann von Theodor Busch wegen einer Wechselforderung über 200 Pfund Sterlin gegen den fallierten William Cockburne als Pfand genommen und bei Magnus Heymann für 600 Reichstaler ausgelöst wurden; Einrede des Klägers, dass er als Dritter nach dem hamburgischen und sächsischen Rechtsgrundsatz: "Hand soll Hand wahren" nicht belangbar wäre

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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