Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass ihm als Herr der Grafschaft Löwenstein zusteht, von Löwenstein bis zur Michelfelder Steige zu geleiten. Nachdem die Kaufleute nun pflegen, zu den guten Herbergen zu reiten, haben die Schenken von Limpurg und ihre Erben gegenüber dem Pfalzgrafen bewilligt, dass die pfälzischen Geleitknechte von der Michelfelder Steige mit den Kaufleuten und ihren Waren bis nach [Schwäbisch] Hall reiten mögen, doch nicht aufgrund von Recht oder Geleit.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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