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Kaiser Friedrich (III.) hebt die über Graf Friedrich zu Helfenstein verhängte Acht des Rottweiler Hofgerichts auf und ernennt gegen alle, die Anforderungen an ihn oder sein Gut zu haben meinen, Graf Eberhard (im Bart) von Württemberg zum Richter.
Kaiser Friedrich (III.) hebt die über Graf Friedrich zu Helfenstein verhängte Acht des Rottweiler Hofgerichts auf und ernennt gegen alle, die Anforderungen an ihn oder sein Gut zu haben meinen, Graf Eberhard (im Bart) von Württemberg zum Richter.