Seitz Wüst zu Gaisdorf, der von Konrad Welling zu Schönberg ein nach Lage und Anstößern näher beschriebenes, mit Ausnahme einer Herrengülte unbelastetes und nicht versetztes Gehölz (in Enslingen?) von ca. 1 1/2 Morgen Fläche eingetauscht hat, verschreibt dem Heiligen zu Enslingen zwei Schillinge jährlicher und ewiger Herrengülte, fällig jeweils auf Martini, gelobt für alle künftigen Besitzwechsel "nach Rechter herrngülts gewonhait vnd geprauch" ordentliche Aufgabe und Neupachtung, verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche Gültzahlung und setzt hierfür sein Gut als Pfand ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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