Clemens August, Erzbischof zu Köln, Reichserzkanzler durch Italien und Kurfürst, Legatus natus des Apostolischen Stuhls zu Rom, Bischof zu Osnabrück, Hildesheim, Paderborn und Münster usw., belehnt seinen Oberhofmarschall Jobst Stephan Freiherrn von Kerckerinck zur Borg durch seinen Bevollmächtigten Johann Bernhard Holtmann, Osnabrückischen Stiftsregierungs-Kanzleiprokurator, mit dem osnabrückischen Lehen Wolpendorf samt der halben Fischerei auf der Werse (Weeßer-Strom) im Ksp. Rinkerode in Dienstmannsstatt, sowie mit Vichardtserbe zu Wölpendorf und Rupelhaus zu Wölpendorf, nachdem die früher in getrennten Lehnbriefen aufgeführten Lehen laut Bewilligung vom 1. Dezember 1730 in einem Brief kombiniert worden sind. Siegelankündigung. So geschehen in unserer residentzstatt Osnabrück. Ad mandatum: J.G. Schrader. Auf Plica: Franz Joseph Heyer, Secretarius.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...