Raugraf Philipp Herr zu Neu- (Nuwen) und Altenbamberg (Altenbeymburg) und seine Frau Anna kommen überein wegen der gegenüber den + Grafen Johann und Walram von Sp. versessenen Gülten aus der Pfandschaft Imsweiler (Imßwilre), die nun an Simon Grafen von Sp. und Vianden gefallen ist; jährlich sind 140 Pfund Heller zu zahlen, je zur Hälfte im Mai und an Martini (11.11.). Bis auf 2400 Gulden Mainzer (mentzer) Währung hat Graf Simon diese Rückstände erlassen. Die Summe wird auf das verpfändete Viertel der Burg Neu-Bamberg mit Tal und Zubehör geschlagen, die Philipp seinerzeit für 3600 Gulden an Simons + Vater versetzt hatte nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde (1). Damit beträgt die Pfandsumme nun 6000 Pfund Heller. Vor einer Auslösung sind zunächst die 2400 Pfund Gülte ungeteilt nach Kreuznach (Crutzenach) zu liefern; diese Urkunde ist dann herauszugeben und wird kraftlos. Das Viertel bleibt bis zur Rückzahlung der 3600 Pfund verpfändet; bei dieser Auslösung darf nur eigenes Geld verwendet werden; der Anteil darf niemandem versetzt oder verkauft werden. Auch die übrigen Teile, die Philipp von seiner Mutter zugefallen sind, dürfen nicht zur Auslösung des Viertels verpfändet werden. (1) Philipp und (2) Anna siegeln; sie bitten den Ritter (3) Berthold Stange und den Knappen (4) Johann Somer, ihre Burgmannen zu Neu-Bamberg, um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an. (1) Nr. 1388.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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