Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Meister und Rat zu Straßburg ihm vorgebracht haben, dass die Stadt entgegen ihrer Freiheiten vor die westfälischen Gerichte "zu Krokel", der Grafen von Waldeck und anderer, vorgeladen worden ist und darum um Geleit ersucht hat. Da der Pfalzgraf in Einung mit Straßburg steht, gewährt er den Meistern, Räten und Einwohnern der Stadt mit Habe, Leib und Gut freies und sicheres Geleit in seinen Landen für alle Ladungen vor die genannten Gerichte. Er weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung und die Sicherstellung von Geleit und Schutz an, wenn die von Straßburg darum ersuchen. Kurfürst Friedrich behält sich vor, das Geleit unter zweimonatiger Frist aufzukündigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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