Hieronymus Büß aus Musberg, wegen Beteiligung oder Mitwisserschaft an dem Raubüberfall, den Hans Schuch und die Brüder Hans und Tennger Reiher an Urban Schnyder aus Frickenhausen begangen hatten, zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft mit der Auflage freigel., der Herrschaft Württemberg 40 fl "Abtrag" zu bezahlen, 20 fl sofort in bar und 20 fl auf nächsten Jörgentag (23. Apr.), offene Zechen zu meiden und außer einem kurzen, abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen, gelobt unter Eid, dies zu befolgen, und schwört U.