Geörig, G. zu Ortenberg und Dompropst zu Freysing, Vlrich und Cristoff, Gebrüder, G. zu Ortenberg, zugleich im Namen ihrer Brüder Sigmund, Sebastian und Wilhalm, G. zu Ortenberg vereinbaren, wegen des Streites mit ihrem Vetter G. Wolfganng von Ortenberg über die von dem von Starhaberg gezahlten 500 fl, die Wolfganng allein für sich beansprucht, während diese und das Silbergeschirr nach ihrer Meinung ihnen gehört, dass man am kommenden Sonntag nach Margarethe virginis (= 18. Juli) in Lanndaw in der Herberge zusammenkomme und am folgenden Tag mit den Verhandlungen beginne. Wird dabei kein Ergebnis erzielt, so soll ein Schiedsmann erwählt werden, der über das Geld und Silbergeschirr bindend zu entscheiden hat.