Bürgermeister, Richter und Stadtschreiber zu Rottenburg (Rotenburg) vergleichen Abt [Reinhard von Höfingen] und den Konvent von Bebenhausen einerseits und Hans Müller, Hermanns Sohn von Steinheim (Stainhain), bisherigen Erblehensbesitzer der Mühle zu Jesingen (Yesingen), dahin, dass die rückständigen Zinsen Müllers von dieser Mühle abgetan sein sollen und er die Mühle wieder an das Kloster Bebenhausen aufzugeben habe.