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Konrad Eberlin d.J., wegen etlicher Drohungen zu Vaihingen gef., jedoch begnadigt und vorzeitig entlassen, schwört U. und gelobt eidlich, die württembergischen Untertanen und Zugewandten nur vor inländischen Gerichten zu belangen.
Konrad Eberlin d.J., wegen etlicher Drohungen zu Vaihingen gef., jedoch begnadigt und vorzeitig entlassen, schwört U. und gelobt eidlich, die württembergischen Untertanen und Zugewandten nur vor inländischen Gerichten zu belangen.