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Graf Rudolf von Tübingen (Tüwingen), genannt Schäerer (Scheerer), ratifiziert und bestätigt den Verkauf allen Rechts und aller Gerichtsbarkeit zu Dettenhausen (Tetenhusen) samt aller Zugehör durch seinen Bruder, den Grafen Eberhard von Tübingen (Tüwingen), an das Kloster Bebenhausen und verzichtet auf alle Ansprüche daran.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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