Wilhelm von Hawnsperg (1) bestätigt, dass sein Bruder Hans von Haunsberg die Pflege zu Lauffen (2) mit dem Gericht und der Burghut, die er vom verstorbenen Erzbischof Leonhard auf Lebenszeit erhalten hatte, an Erzbischof Mathias von Salzburg aufgegeben und um Übertragung des Leibrechts an ihn als seinen Bruder gebeten hat. Erzbischof Mathias hat ihm daraufhin die Pflege und Veste mit dem Gericht und der Burghut auf Lebenszeit überschrieben. Er verspricht, die Pflege persönlich inne zu haben, sich mit der Burghut zufrieden zu geben, keine Rechte und Einkünfte an sich zu ziehen, Pflege und Landgericht bei den alten Gewohnheiten zu belassen und die Gerichtsuntertanen nicht mit ungewöhnlichen Neuerungen zu belasten. Appellationsinstanz ist der erzbischöfliche Rat in Salzburg. Hauptmannshändel soll er vor die Hauptmannschaft bringen, wobei ihm ein Drittel der Strafeinnahmen zusteht. Veste und Schloss sollen ein offenes Haus des Erzbischofs sein, der das Recht hat, diese jederzeit auf eigene Kosten mit seinen Leuten zu belegen. Größere Baumaßnahmen sind nur mit Genehmigung des Erzbischofs durchzuführen, kleinere Instandhaltungsarbeiten hat der Pfleger auf eigene Kosten vorzunehmen. Eine eigenständige Kriegsführung ist ihm untersagt. Ersatzforderungen für Schäden, die ihm während seines Dienstes in Feldzügen für das Stift entstanden sind, soll er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen, ein weiterer Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Beiliegend Vermerk, Pap.,zeitgl., wonach der Pfleger jedes Jahr 60 Pfund Pfennige von dem Gericht zu Laufen an die erzbischöfliche Kammer leisten muss. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Haunsberg, Wilhelm von