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Inquisition über Ursula, Witib des Johann alt Kalbfehl, sonst Schmer-Ursel genannt
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7897
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 25 Hexenprozesse
1666 November 20 / 1666 November 21
Regest: Sie ist graviert
1) durch das gemeine Geschrei.
2) Der Teufel hat sie aus dem Mund des gefangenen Knaben Urban Helbling namhaft gemacht.
3) Der Urban Helbling hat laut Protokolls ausgesagt, daß die Schmer-Ursel und das Knorren-Mareile nachts zu ihm und seinem Schwesterlein mit brennenden Lichtlein auf den Turm gefahren sind und gesagt haben, die Kinder gingen gern, wenn sie nur nicht angelegt (= angebunden) wären. Besonders die Schmer-Ursel habe nach der Kette gesehen und gesagt, wenn der Schelm, der Wächter nicht zugegen wäre, wollte sie ihn wohl losmachen.
4) Anna Maria, die verhaftete Tochter des Hans Jerg Helbling, sagt laut Protokolls, das Knorren-Mareile und die Schmer-Ursel haben ihr roten Wein, Eiermutscheln und Gebratenes auf das Tor gebracht, was sie gegessen und getrunken habe. Die Gönninger Näherin und die Schmer-Ursel haben sie auf dem Hexenplatz gesehen.
5) Christof Hammlelin hat laut Protokolls ausgesagt, daß seine Mutter ihn 3mal auf die Hexenzusammenkunft genommen habe. Es seien viel Leut daselbst, unter andern sein Vetter Hans Jacob Tochtermann, das Knorren-Mareile und die Schmer-Ursel. Wie die Schmer-Ursel zu dem Urban herauf auf das Tor gekommen sei und mit ihm gehadert habe, habe er von seinem Stüble hinüberschreien und sagen wollen, er habe sie auch auf der Hexenzusammenkunft gesehen. Weil sie aber mit dem Messer herauswollte, habe er geschwiegen ... Wie er getauft wurde, seien die Schmer-Ursel und das Knorren-Mareile dabei gewesen. Diese beiden und die Cron haben ihn auf dem Tor abholen und von der Kette losmachen wollen.
6) Hans Ulrich Fassnacht hat laut Protokolls ausgesagt, auf der Hexenzusammenkunft habe er neben andern namhaft gemachten Personen auch die Schmer-Ursel gesehen. Sie habe mit einem getanzt, dem der Kopf mit Flor verbunden war. Wie er vom Teufel getauft wurde, sei der Hans Jacob sein Gevattermann (= Pate), des Greilins Weib und die Schmer-Ursel seine Gevatterinnen gewesen. Die Schmer-Ursel und des Greilins Weib haben ihn gezwungen, daß er mit seinem Teufelspulver den Leuten vergeben solle.
7) Hans alt Schill hat laut seines Protokolls ausgesagt, bei dem Cappeltanz sei die Schmer-Ursel auch gewesen.
8) Hans Jacob Tochtermann laut Protokolls: die Schmer-Ursel und die Apothekerin seien seine Buhlen gewesen, mit denen er auf dem Hexenplatz Unzucht getrieben habe.
9) Die justifizierte (= hingerichtete) Blanckhin, nachdem ihr das Leben abgekündet und ihr Sohn Jacob zu ihr auf den Peinturm gelassen worden, zu diesem: die Schmer-Ursul und andere mehr seien auch solche Leut wie sie.
10) Sie ist als sehr verdächtig am Tod des unlängst verstorbenen Kinds des David Laubenberger erfunden worden. Der Argwohn wurde auf sie geworfen, weil das Kind nach seinem Tod nicht natürlich, sondern lummelet (= schlaff) war.
11) Anna Margretha, Töchterlein des Weißgerbers Josua Kurtz selig: am vergangenen Sonntag nachts sei sie mit der Schmer-Ursel hinausgefahren. Sie habe mit Drohung, sie zu verreißen und zu verzerren, ihr verboten, sie zu verraten. Die Schmer-Ursel habe ihren Mann, dem sie von ihrem Pulver in ein Weinwarm (= Weinsuppe) getan und an einem Morgen zu essen gegeben, sowie viel Vieh umgebracht und sich dessen beim König, dem Teufel, gerühmt. Sie tanze mit ihrem Bruder, dem Heinrich.
12) Als der Teufel aus dem verhafteten Knaben redete, sagte er, die Schmer-Ursel sei wegen eines entwendeten Brusttuchs zur Hexe geworden.
Folgende Zeugen werden nach Vereidigung vernommen:
1. Zeuge: Johann Nüßlen, am 13. September 42 Jahr alt geworden, sagt aus, vor 3 Jahren habe er einen katholischen Gesellen von Krems namens Hans Ludwig Kümmel bei sich 12 Wochen lang schaffend gehabt. Dieser habe etlichmal geklagt, daß es nachts nicht recht zugehe. Er werde von jemand schwer gedrückt. Er sei einmal an einem Sonntag morgens um die Torglock mit dem Degen in der Stube herumgefahren und habe dann die Stiege hinauf mit dem Gewehr (= der Waffe) etwas verjagt und verfolgt. Deswegen sei der Zeuge aufgestanden und habe gefragt, was der Gesell da mache. Dieser habe geantwortet, daß abermal etwas Ungeheures (= ein Spuk) bei ihm gewesen sei. Der Gesell habe dem Zeugen versichert, er wolle machen, daß die Person, die ihn drückte, bald dasein müsse. Als Zeuge dann später aus der Hauptpredigt kam, habe der Gesell ihm berichtet, das Mensch, ihre Hausfrau, die Schmer-Ursel, welche er 3mal in des Teufels Namen gerufen habe, sei, während der Hauptpredigt erschienen. Zeuge habe es eine gute Sach sein (= auf sich beruhen) lassen. Die Schmer-Ursel habe sich wegen des Gesellen bei ihm beschwert und geraten, ihn abzuschaffen, weil er zu hoffärtig und nicht vor Zeugen sei (= als Zeuge gelte?). Zeuge habe ihn entlassen, weil er sah, daß die Schmer-Ursel ihn nicht gut leiden konnte. Aber ehe ihr von dem Gesellen dieses Stückle begegnete, habe sie ihn gut leiden können und nicht im geringsten über ihn geklagt. Vor ungefähr 2 Jahren, als die Schmer-Ursul als ein böses Weib mit einer Warze im Gesicht angegeben wurde, habe sie die Warze vom Gesicht weggeschnitten. Wegen der Warze im Gesicht sei sie von dem verhafteten Knaben als Unholdin angegeben worden. Jetzt müsse sie allerhand ungleiche (= unfreundliche) Rede hören. Dagegen habe Catharina Mann, die Söhnerin (= Schwiegertochter) des Herrn Laubenberger ausgeschlagen (= sich geäußert): "Warum hast du die Warze abgeschnitten und in Teufels Namen nicht stehen lassen? Dann hättest du der ganzen Verwandtschaft keinen Spott angehängt." Als die Schmer-Ursul die Warze weggeschnitten hatte, habe sie sich einen ganzen Tag zu Hause aufgehalten, bis die Warze verblutet war, das Gesicht mit Safran bestrichen und ein Häutlein über die Warze gelegt, vorgebend, sie sei des vorigen Tags in der Hitz auf dem Feld gewesen. Die Hitze habe ihr so sehr zugesetzt, daß ihr das Gesicht so geschwollen sei, und ein Flug (= Gesichtsrose) sei dazu gekommen, weshalb sie sich im Gesicht so übel geschaben (= kratzen) mußte. Zu anderer Zeit, als man aus Besorgnis, daß in der Stadt durch böse Leut eine Feuersbrunst entstehen könnte, Nachtwacht hielt und den Zeugen die Ordnung auch traf, habe ihm die Schmer-Ursul, als er eben aus seinem Haus auf die Wacht gehen wollte, nachgerufen, wenn man ihretwegen auf der Wacht ungleich (= unfreundlich) reden würde, solle der Zeuge nur sagen, sie wolle sich selbst versprechen (= verteidigen) ... Vor ungefähr 7/4 Jahren, als das Kind des Zeugen krank wurde, habe sein Weib der Schmer-Ursul geklagt. Diese habe das Kind besichtigt und gleich auf der Stelle gesagt: "Wie bist du eine Kindsnärrin. Es geht und vergeht." Von Stund an sei das Kind hinterledig (= hinfällig) worden, daß kein Mittel bei ihm anschlagen wollte und es nach einem Jahr das Leben enden mußte. Nach seinem Tod sei es ganz aufgeloffen (= aufgeschwollen) und blau am Leib gewesen. Er habe Meister Böglen, den Barbierer, zu dem Kind geführt. Dieser habe gesagt, es sei kein rechter Zustand gewesen, sondern das Kind mit Gift angefüllt worden, wie denn die vergiftete Materie, als dem Kindle nach dem Tod die Seite erbsengroß aufging, herausgelaufen sei. Als man nach dem Begräbnis des Kindes von dem Kirchhof wieder heraufging, sei die Schmer-Ursul samt ihrem Dienstmädchen unter der Haustür gestanden und habe, wie die Nachbarn erzählten, vorgehabt, wenn des Zeugen Weib wie beim Hinabgehen auf den Kirchhof nochmals über den Tod ihres Kindes öffentlich klage, sie mit dem Messer zu erstechen, weil doch diese Wehklag nur ihr zum Schimpf gemeint sei. Weil aber des Zeugen Frau geschwiegen habe, sei oft ein schrecklicher Tumult vorgegangen, besonders wenn die Pferde losgelassen und herumgejagt wurden, was Zeuge wie die Nachbarn etlichmal mit Verwunderung hörte.
2. Zeugin: Anna, Hausfrau des Johann Nüßlen, 33 Jahr alt, sagt ganz gleich aus wie ihr Mann. Außerdem erzählt sie, als einmal zwischen der Schmid-Ursul und der Schmer-Ursul eine Sache vor den Rat kam und Zeugin samt ihrem Mann darin Aussagen machen wollten, sei die ganze Nacht vorher über ihrem Gemach in der Behausung der Schmer-Ursul ein Gerumpel gewesen. Eine große Furcht habe Zeugin samt Mann und Kindern befallen, so daß auf ihnen der kalte Schweiß stand. Zeugin sei deswegen vom Bett aufgestanden und wollte ihr Hemd anziehen. Da sie in dieser Nacht ein Licht brennen ließ, habe sie an dem Hemd eine große Spinne wahrgenommen. Sie habe die Spinne weggeschleudert und das Hemd angezogen. Da sei ihr sehr weh geworden und solche Furcht habe sie angewandelt, daß sie nur immer dachte, man werde sie umbringen. Obwohl Zeugin Fließwasser (= ?) und andere Mittel gebrauchte, habe dieser Zustand bis zum Morgen des andern Tags gewährt, so daß Zeugin nicht auf das Rathaus gehen konnte. Deswegen wollte ihr Mann auch ihre Stelle vertreten. Das habe Zeugin der Schmer-Ursul gesagt, von der sie gefragt wurde, ob sie auf das Rathaus gehen werde. Diese aber sei nicht damit zufrieden gewesen, daß die Zeugin von ihrem Mann vertreten würde. Denn die Zeugin und nicht ihr Mann habe um die Sache Wissenschaft (= Kenntnis). Der Mann sei einenweg (= trotzdem) auf das Rathaus gegangen und habe sie geheißen, wenn sie könne, nachzukommen. Sie sei darauf in ihre Kammer gegangen und habe statt des alten ein frisches Hemd angezogen samt ihren Kleidern. Darauf sei es ihr besser und so wohl geworden, wie wenn ihr nie etwas gefehlt hätte. Sie sei stracks auf das Rathaus gegangen und habe persönlich ihre Kundschaft abgelegt (= ihre Zeugenaussage gemacht). Diese Begebenheit habe die Zeugin und ihren Mann bewogen, noch am gleichen Tag um die Mittagszeit von der Schmer-Ursul auszuziehen in eine andere Wohnung. - Die Schmer-Ursul habe einmal einen versilberten Gürtel verloren, den Verlust sehr beklagt und schließlich auf Anraten 3 Pfennig um Gottes Willen gesammelt, sie in die Eppismühle getragen und in den Beutel oben hineingeworfen. Dann sei sie wieder heimgeloffen und habe von ihrem Sohn Michel vernommen, ihr Gürtel sei wieder da und vorm Ofenloch unter dem Kemmet (= Kamin) gefunden worden von dem Seckler-Gesellen, den der Mann in seiner Aussag erwähnte.
3. Zeuge: Mathäus Müller, Glaser 26 Jahr, sagt aus, die allgemeine Sag (= öffentliche Meinung) halte sie für ein keinnütz Mensch. Er sei in ihrem Haus 1/2 Jahr häuslich (= wohnhaft) gewesen, habe aber nie etwas Ungleiches (= Böses) verspürt bis in die Letze (= zuletzt), da es ihn drückte, so daß er nicht reden konnte. Er habe gespürt, wie es gegen ihn herkam, Wer es aber war, könne Zeuge nicht sagen. Vor 8 Tagen sei wieder ein groß Gepolter im Haus gewesen, so daß die Nachbarn aus Furcht ihre Tür verriegelten und zu Bett gingen. Wenn sie horchten, hörten sie nichts. Sobald sie aber gesprachet (= sich unterhalten) haben, habe sich das Gepolter hören lassen. Er wisse wohl, daß kein Gespenst im Haus gehe, sondern er darin sicher sei. Seiner Hausfrau sei im Kindbett die Milch genommen worden; von wem, wisse er aber nicht. Die Schmer-Ursul führe dem äußerlichen Schein nach einen christlichen Wandel. Was sie aber im Herzen habe, wisse er nicht.
4. Zeugin: Madlena, Hausfrau des Christof Hochstetter, etliche 30 Jahr, sagt aus, sie wisse wohl, daß die Schmer-Ursul kein gut Lob habe. Als vor 1 1/2 Jahren ihrer Schwester Töchterlein Anna Maria Kurtz, welches bei ihr die Nachtruh hatte, über das Bett hinauswollte und sie es wieder erwischte, habe es zwar nicht sogleich, aber nachher auf dem Gänsgraben, ihr gesagt, wie es bei der Zeugin lag und über das Bett hinauswollte, habe die Schmer-Ursul es abholen und hinausführen wollen. Als es (das Mädchen) später am Baumgarten ihrer Ahne und bei der Schmer-Ursul Haus vorbeiging, habe diese es in die Haustenne hineingerufen, ihm Grieben und Wurst gegeben und ihm mit der Drohung, es zu zerreißen, hoch verboten, sie (die Schmer-Ursul) zu verraten. Als die allgemeine Sag ging, die Schmer-Ursul habe eine im Gesicht gehabte Warz weggeschnitten, habe Zeugin zum Stoffel Scherer, der damals in ihrem Haus war, gesagt, es verlaute, er habe ihr die Warz weggemacht. Darauf habe er gesagt, eher wollte er, besonders in solchem Geschrei (= bei diesem Gerede), ihr 2 aufeinander gesetzt haben.
5. Zeuge: Abraham Gerstlen, 57 Jahr, bekundet, was sie für einen Ruf in der Stadt habe, sei bekannt, und daß sie wegen Hexerei bei jedermann in großem Verdacht sei. Von seinem Hauswirt Barthle Alber habe er gehört, als vor 2 Jahren dessen Vater ihn besuchte und sie miteinander zechten, sei nachts um 10 Uhr ein Gepolter durch die Stube gefahren, habe wie ein Kind oder Aff geschrien. Daher haben sie untereinander gesagt, die Schmer-Ursul werde gewiß erst heimgekommen sein. Soviel er wisse, sei oft ein groß Getümmel und Poltern nachts in der Schmer-Ursul Haus und besonders im Stall mit den Pferden und manchmal ein großes Gerassel wie mit Ketten gewesen. Zeuge habe ihren Sohn deswegen etlichmal zur Red gestellt. Aber der habe von nichts wissen wollen, das Getümmel werde vielleicht im Nachbarhaus vorgegangen sein. Wenn man etwas von der Schmer-Ursul wissen wolle, solle man den jungen Laubenberger fragen, wie es mit seinem verstorbenen Kind herging. Sie haben der Schmer-Ursul die Schuld an seinem Tod öffentlich zugemessen. Sie seien bisher einander feind gewesen, so daß sie einander weder Guten Tag noch Gute Nacht sagen.
6. Zeuge: Johannes Werenwag, 54 Jahr, sagt aus, nach allgemeinem Gerede gehe die Schmer-Ursul dauernd zu den gefangenen Kindern. Sie habe eine Warz im Gesicht gehabt, sie aber weggeschnitten. Die Kinder haben angegeben, daß sie sie draußen an der Warz erkannten. Er für sich könne nichts Unrechtes über sie sagen, aber es habe in ihrem Haus oft nachts mit großem Getümmel verlautet, wie wenn ihre Roß ledig worden und in der Haustenne herumgeloffen wären. Ob sie aber nicht angebunden waren oder sonst etwas mit ihnen vorging, wisse Zeuge nicht. Sie habe ihre Söhne jedesmal geweckt, sie wieder anzubinden.
7. Zeugin: Anna Margretha Kurtz, 10 Jahr um Bartholomäi gewesen, bestätigt die Aussage ihrer Base, der Hausfrau des Christof Hochstetter.
8. Zeuge: Hans David Laubenberger, 26 Jahr, mit Schmer-Ursul verschwägert, sagt, er könne nicht behaupten, daß die Schmer-Ursul sein Kind umgebracht habe. Das Kind sei nach seinem Tod zwar lummelet (= schlaff) gewesen. Er könne aber niemand bezichtigen. Er und die Schmer-Ursul seien wegen Ochsen einander feind gewesen, und sie sei ihm nicht viel ins Haus gekommen.
Auf dem Rand: Wiewohl man den jungen Laubenberger weiter verhören und zugleich beeidigen wollte, so hätte das nicht ins Werk gerichtet werden können, weil er über Feld und nicht daheim war. Seine Hausfrau hat wegen schwangeren Leibs hoch gebeten, sie mit Verhör und Beeidigung zu verschonen. Sie hat jedesmal eine große Furcht vor dem Eid und der daraus der Leibesfrucht drohenden Gefahr vorgewendet. Daher blieb ihr Verhör noch derzeit ausgestellt (= abgebrochen, ausgesetzt).
Abraham Gerstlin (5. Zeuge) sagt aus, gestern sei die Schmer-Ursul zu ihm gekommen, habe 2 Stund mit ihm geredet und gesagt, wegen der Hexerei sei sie am meisten durch den jungen Laubenberger und seine Frau wegen des Kinds, dessen jämmerlichen Tod sie ihr zugemessen haben, in bösen Ruf gekommen. Wie sie bei den Laubenbergischen und in ihren Häusern vorher wohlgelitten war, sei sie nach des Kindes Leiche eine geraume Zeit von ihnen ganz verlassen, angefeindet und nicht mehr in die Häuser eingelassen worden.
Johannes Nüßlin (1. Zeuge) erzählt weiter, er habe gestern abend mit Balthas Neuscheler, weil er heut nach Calw gehen wollte, etwas zu reden gehabt und ihn daran erinnert, daß er vor ungefähr 7 Vierteljahren verlauten ließ, die Schmer-Ursel sei vom Teufel umgetauft worden, sie sei eine Generalhex (= Erzhexe). Auf die Hexenzusammenkunft komme sie geritten und habe einen Federbusch auf dem Hut. Er habe das von andern, von Urban Helbling erfahren. Er wolle solcher Red (= das gesagt zu haben) geständig sein, wo und wann man's begehre.
Johann Nüßlins Hausfrau (2. Zeugin) sagt weiter, sie habe aus dem Mund der Frau des jungen Laubenberger gehört, wie die Schmer-Ursel, da sie doch zuvor nicht ins Haus kam, ihr totes Kind besichtigt habe und über dasselbe hingefallen sei, habe das Kind angefangen stark zu schweißen (= bluten). Die Laubenbergerin habe das nachher selbst beobachtet, als sie dem toten Kind das Hemdlein zumachen und es in das Särglein legen wollte.
9. Zeuge: Johannes Walckher, 32 Jahr alt, sagt aus, nach dem Begräbnis des Kindes des jungen Laubenberger sei die Schmer-Ursel aus des Laubenbergers Haus herausgekommen. Als der Laubenberger sie sah, habe er öffentlich über sie ausgeschlagen: "Du Strahlhex!" Obwohl die Schmer-Ursel das gut hören konnte, habe sie sich dessen nicht angenommen (= sich nicht darum gekümmert).
Matthes Müller (3. Zeuge), bekundet weiter, die Schmer-Ursel sei am Sonntag vor dem Donnerstag, an dem seine Hausfrau des Kinds genas, in sein Haus gekommen und habe eine Summe Gelds bei ihm entlehnen wollen, obwohl sie doch wußte, daß er durch Kauf eines Hauses sich entblößt hatte. Wie seine Hausfrau das Kind erzeugt (= geboren). hatte, habe sie keine Muttermilch geben und das Kind nicht ernähren können. Wer aber das getan, wisse er nicht. Doch habe der junge Laubenberger gestern gesagt, daß er ohne Vorwissen und Willen seines Vaters nicht vor die Herren Commissare, sondern heut nach Metzingen gehen wolle, wie er auch gegangen sei.
12. Zeuge: Michael Böglen, 50 Jahr, sagt aus, nach dem Tode des Kindes des Johann Nüßlen habe er dessen Leichnam besehen und befunden, daß es ganz lummelt (= schlaff), auf dem Rücken und an beiden Seiten blau, grün, schwarz und braun war und auf der einen Seite am Köpfle einen Knürzel (= Geschwulst), besonders aber ein Schäumle vor dem Mündle stehen hatte. Wenn sonst ein Mensch, außerhalb (= abgesehen von) der Pest, sterbe, sei er nicht lummelet, sondern ganz starrend (= steif).
28 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.