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Reichskammergericht (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Reichs- und Kreisinstitutionen vor 1806 >> Reichskammergericht
Inhalt und Bewertung
Das Gericht - zur Wahrung des Landfriedens 1495 erstmals aufgerichtet - bestand ununterbrochen von 1521 an. Es wechselte seinen Sitz zunächst mehrmals, bis 1526 Speyer bzw. 1689 Wetzlar zur dauernden Bleibe wurden. Sachlich war das Gericht zuständig in 1. Instanz bei Bruch des Reichslandfriedens sowie für Reichsunmittelbare in zivilrechtlichen Verfahren, außer bei Berechtigung zu Austrägalverfahren, in 2. Instanz für Berufungsverfahren gegen alle anderen Entscheidungen territorialer Gerichte, soweit diese nicht aufgrund des Appellationsprivilegs urteilten, außerdem gegen Entscheidungen der Austrägalgerichte. Die örtliche Zuständigkeit erstreckte sich über das ganze Reich mit Ausnahme der Schweiz, des burgundischen Reichskreises und der Gebiete, die das Appellationsprivileg besaßen.
Das Archiv des ehemaligen Reichskammergerichts (im folgenden RKG), das bei dessen Auflösung im Jahr 1806 etwa 80 000 Prozeßakten umfaßte, fiel nach 1815 dem Deutschen Bund als Rechtsnachfolger des alten Reiches zu. Am 25. Januar 1821 beschloß die Frankfurter Bundesversammlung, daß das Archiv noch 20 Jahre beisammen bleiben sollte und dann die Akten an die jeweils betroffenen Bundesstaaten auszufolgen seien.
Zur Verwahrung, späteren Auslieferung der Akten und zur Vorbereitung dieser Aktion setzte die Bundesversammlung eine besondere Kommission ein, der zwei juristisch ausgebildete Kommissare sowie Hilfskräfte angehörten. Einer der beiden Kommissare war von 1847 bis 1854 der württembergische Justizreferendar und spätere Leiter des Staatsfilialarchivs Ludwigsburg, Eduard Freiherr von Seckendorff.
Die Kommission legte in den Jahren 1847-1852 ein Generalrepertorium aller 80 000 Prozeßakten vor. Gleichzeitig wurden Sonderverzeichnisse der an die einzelnen Bundesstaaten auszuliefernden Akten angefertigt. Generalrepertorium wie Sonderverzeichnisse führen die Prozesse in alphabetischer Reihenfolge der Namen der an erster Stelle genannten Prozeßpartei (Kläger, Appellant, Schuldner bzw. Hinterleger bei Prozessen der freiwilligen Gerichtsbarkeit) an.
Die Aufteilung geschah in Appellationsverfahren nach dem Sitz der Vorinstanz. Über das Reichskammergericht haben sich so Vorakten von Regionalgerichten erhalten, deren Originalüberlieferung zum Teil vernichtet ist; das gilt vor allem für die Prozesse des Hofgerichts Rottweil, die zu ca. 15-20 Prozent im RKG weitergeführt wurden (vgl. C 1, aber auch B 58, Landgerichte Schwaben und Leutkircher Heide; reichsstädtische Vorakten stammen aus Biberach, Esslingen, Heilbronn, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Ulm u.a.). Wegen des großen Einzugsgebiets des Rottweiler Hofgerichts, das bis ins Elsaß und die Schweiz reichte, wurde das Vorinstanzenprinzip bei der Verteilung des Wetzlarer Bestandes allerdings in Einzelfällen durchbrochen. In erstinstanzlichen Verfahren richtete sich der Verteilerschlüssel nach dem Wohnsitz des Beklagten.
Etwa 10 Prozent des Gesamtarchivs mußten in Wetzlar als "untrennbarer Bestand" zurückbehalten werden. Er setzte sich zusammen aus den Prozessen der ehemaligen nach 1806 souverän gewordenen Reichsstände, den Prozessen der nicht zum Territorium des Deutschen Bundes gehörigen ehemaligen Reichsgebiete, aus Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Standeserhöhungen, Privilegienbestätigungen, Aktenextrakte und dgl.), sodann den internen Akten des Gerichts, den Registraturen des Reichsfiskals und des Reichspfennigmeisters, schließlich und vor allem aus den Urteilsbüchern (ab 1573) und den umfangreichen Sitzungsprotokollen der Kammergerichtssenate samt Voten (ab 1711). Die Archivalien werden heute im Bundesarchiv, Außenstelle Frankfurt, verwahrt.
Zwischen diesen untrennbaren Serien und den auf rund 50 Einzelarchive verstreuten Prozeßakten, die weder Voten noch Zwischen- und Endurteile enthalten, ist die Verbindung somit unterbrochen und praktisch nur über das erste Wetzlarer Generalrepertorium herzustellen. Die Struktur des Archivs hätte die unglückselige Zerreißung verbieten müssen - nicht erst aus heutiger Sicht, sondern auch aus der Sicht damals bereits warnender, fachkundiger Stimmen.
Der vorliegende Bestand enthält:
1) die Prozeßakten, die schon nach der Auflösung des RKG wegen laufender Verfahren von Württemberg angefordert wurden. Als Vorakten lagerten sie bis zur Neuverzeichnung von 1988 meist bei den Akten der betreffenden württembergischen Gerichte im Staatsarchiv Ludwigsburg;
2) die Hauptablieferung aus Wetzlar im Frühjahr 1852. Vom württembergischen Obertribunal gelangten die Akten bis 1877 in das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg. Prozesse besonderer landesgeschichtlicher Bedeutung wie die Verfahren gegen den württembergischen Kanzler Matthäus Entzlin oder den Landprokurator Georg Eßlinger waren jedoch in die altwürttembergische Membra des königlichen Staatsarchivs eingereiht worden (A 48 A und B u.a.). Auch diese Fälle sind erst seit 1988 wieder mit dem Hauptbestand vereinigt.
3) die von anderen Archiven nachträglich eingelieferten Akten. Die größeren Extraditionen - von 1883 bis 1909 an Elsaß-Lothringen, Baden, Bayern und Preußen - bezogen sich entsprechend dem Pertinenzdenken meist auf Appellationsverfahren des Hofgerichts Rottweil. Seit 1991 werden offensichtliche Irrläufer an die zuständigen Archive abgegeben (bisher Karlsruhe, Düsseldorf und München). Auch Karlsruhe und München übergaben Irrläufer.
Im Zuge einer durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten, bundesweiten Neuverzeichnung wurde das alte Repertorium durch ein gedrucktes Inventar ersetzt. Mit der Erschließung werden sukzessive die alten Buchstaben/Ziffern-Signaturen durch eine fortlaufende Numerierung abgelöst. Besiegelte Pergamenturkunden erhalten eine eigene Urkundenreihe, sind aber beim jeweiligen Fall nachgewiesen. Die von K. O. Müller und E. Stemmler nachträglich eingeführten künstlichen "Wetzlarer" Nummern - meist Fragmente aus nicht mehr identifizierbaren Prozeßakten - werden in einem Anhang mit anderen Irrläufern zusammengefaßt.
Am 10.09.2020 wurde der Bestand durch eine weitere Archivalienabgabe des Hauptstaatsarchivs München ergänzt (Tgb.-Nr. 2999): U 1129 und U 1130, Schriftstücke zu Bü 656, 882, 3336, 4263, 4264, 4460, 4556.
Am 28.04.2021 kam eine weitere Abgabe des Hauptstaatsarchivs München hinzu (Tgb.-Nr. 3087): 1 Schriftstück zu Bü 792.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.