Testament der Prisce Touppet, Witwe des Edelknechts (ecuyers) Euchaire de Ramberviller, lic. iur., zu Lebzeiten Staatsrat des Kardinals Karl von Lothringen in dessen Bistum Metz, Stellvertreter (lieutenant général) [des Bailly des Hochstifts] in Vic[-sur-Seille], ausgefertigt durch Nicolas Poizsou, Notar bei der Kastellanei Vic: Bestattet werden will sie in der Kirche St. Martin in Vic bei ihrem Gatten, wofür Verfügungen zur Feier und Memoria, verbunden mit Armenspeisungen, getroffen werden. Zuwendungen erhalten außerdem die Franziskaner und das Hospital in Vic, die Pfarrkirchen, das Hospital und das Nonnenkloster in Dieuze sowie die Abteikirche in Salival. Genanntem Dienstpersonal werden Geldbeträge, Naturalien und Gewänder vermacht. Ihrer Nichte Rennel, verh. Bertrand, vermacht sie ein Kreuz und ihr Anwesen in Dieuze. Ihr Sohn Jean de Ramberviller erhält Geldbeträge in Höhe von 6.550 francs und Möbel anlässlich seiner Hochzeit, eine Goldkette für seine Gattin und Silber, außerdem weitere Einkünfte, die von ihrer Ehe mit dessen Vater herrühren, desgleichen Stoff für Hemden, ein goldenes Schmuckstück und anderes mehr. Ihre Tochter [aus erster Ehe] Claudine, Ehefrau des Dr. iur. Alphonse de Ramberviller, Staatsrat und Stellvertreter der Baillage in Vic, erhält Vieh; ihre Enkelin Elve 1.000 francs Aussteuergeld und anderes mehr; ihr Schwiegersohn Alphonse eine Getreideeinkunft; Vieh erhält auch ihr Schwiegersohn Didier de Ware; ihre Enkelin Anna, Tochter des Jean Lallemant, erhält 1.000 francs Aussteuergeld; deren Bruder Jean 100 francs für ein Gewand; Alphonse, Sohn ihres gleichnamigen Schwiegersohns, erhält 100 francs; Maître Jean le Changeur, Advokat bei der Baillage, 60 francs für ein Pferd, zwei Kühe etc. Für alle Kinder der Marie, Tochter ihres Sohnes Jean Lallemant, werden jeweils 50 francs Unterhalt vorgesehen, jedoch nur für den Fall, dass/bis sie geistlich werden. Antoinette, Witwe des Dr. iur. Breton, Advokat, erhält 10 francs. Die verbleibenden beweglichen Güter sollen zu gleichen Teilen untereinander aufgeteilt werden. Bestimmungen für die Testamentsvollstreckung durch François Boucher, Pfarrer zu Vic, und Simon Aub ... , bischöflicher Geheimer Rat, werden getroffen und frühere Testamente für ungültig erklärt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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