Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt mit den Gemeinern des Schlosses Diemerstein, woran er etliche Teile hat, einen Burgfrieden mit zahlreichen Detailregelungen. Gemeiner des Schlosses sind die Brüder Georg (Jorg) der Junge von Bach und Heinrich von Bach sowie die Brüder Ort und Hans von Weingarten. Geregelt werden detailliert unter anderem die Reichweite des Burgfriedens, die Aufnahme von Fürsten u. a. und deren Zahlungen für den Aufenthalt in Form von Gulden, Armbrüsten und Hakenüchsen, welches zur allgemeinen Besserung der Burg verwendet wird, die Ausweisung von Feinden, Verhalten bei Belagerung und Verlust des Schlosses, die Verteilung verschiedener Kosten und dass aufgenommene Knechte etc. sowie neue Besitznachfolger zuvor den Burgfrieden beschwören müssen. Am gleichen Tag (uff dinstag nach sant Franciscus tag) waren diesbezüglich bereits andere Briefe ausgetauscht worden.