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Hans Staufer von Bloßenstaufen, der von Georg von Urbach ein Drittel an Ober- und Unterurbach erkauft hat, verschreibt sich wegen des Vorkaufsrechts der Grafen Ludwig I. und Ulrich V.
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Hans Staufer von Bloßenstaufen, der von Georg von Urbach ein Drittel an Ober- und Unterurbach erkauft hat, verschreibt sich wegen des Vorkaufsrechts der Grafen Ludwig I. und Ulrich V.