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Graf Johann von Sayn, Herr zu Homburg, verschreibt der verwitweten Gräfin Johannette von Sayn, geborenen Gräfin zu Wied, laut aufgestellten Verzeichnissen zur Wittumsjahresrente von 1000 fl. Gefälle in folgenden Kirchspielen und Ortschaften: Altenkirchen, Hilgenroth, Schöneberg, Almersbach, Höchstenbach, Wahlrod, Birnbach und Leuscheid, Mehren, Flammersfeld, Hamm sowie aus den Mühlen zu Altenkirchen, Niedershausen, Rantzenbach im Kirchspiel Flammersfeld, Mehren sowie Rimbach im Kirchspiel Birnbach, und zwar soll der Rentmeister von Hachenburg der Gräfin jährlich Rechnung legen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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