Marx Betz, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er die Habe seiner Frau und seiner Kinder vergeudet und des Nachts ehrliche Leute aus ihren Häusern gefordert und in ihrer Ruhe gestört hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Frau und Freundschaft der rechtlichen Strafe entledigt und mit der Auflage freigel., fortan alle heimlichen und öffentlichen Zechen zu meiden, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U.