König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen befiehlt, Straßenräuber, die in der letzten Zeit dem Land viel Schaden zugefügt hätten, unter anderem durch die Beeinträchtigung des Handels, zu verfolgen. Man dürfe auch in ihre Häuser und auf ihre Höfe sowie in solche Haushalte, die ihnen Zuflucht gewähren, eindringen. Die Gefassten sind vor den Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen zu bringen.