Eitel (Yttal) Leo, Bürgermeister zu Ulm, und Mang Krafft d. J., Bürger zu Ulm, entscheiden im Streit zwischen den Brüdern Georg (Jörg) und Bartholomäus (Bartlome) Strölin über das elterliche Erbe: Georg soll das angefallene Kostgeld für Bartholomäus, u. a. für dessen Schulmeister, sowie ihm jährlich 20 fl. auf Lebenszeit auszahlen, zahlbar je zur Hälfte an Johannis (24. Juni) und Weihnachten. Die 20 fl. sind jedoch gegen eine bestimmte Zahlung ablösbar. Im Gegenzug verzichtet Bartholomäus zugunsten seiner Brüder Georg und Erasmus auf alle Ansprüche am elterlichen Erbe. Dieser Vergleich erfolgt mit Zustimmung seiner Pfleger Hans Rentz d. Ä. und Hans Strölin von Böfingen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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