Caspar Saltzman, B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er bei der letzten Teuerung Frau und Kinder in Armut hatte sitzen lassen, so daß sie aus dem Almosen der Stadt Stuttgart hatten verhalten werden müssen, auch weil er unerlaubt außer Landes gegangen war, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, Frau und Kinder redlich zu ernähren und zu erziehen, ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu spielen und an Werktagen keine Zeche mehr zu besuchen, es sei denn an Hochzeiten und "Schenken"- doch soll ihm an Sonn- und Feiertagen eine "ziemliche" Zeche gestattet sein -, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.