Der Würzburger Bischof Friedrich [von Wirsberg] und der
Abt des Klosters Fulda Wolfgang [Schutzbar genannt Milchling] bestätigen und
ratifizieren eine von den von ihnen bestellten Schiedsleuten Peter Echter von
Mespelbrunn, Valentin Fuchs von Dornheim, Lorenz von Romrod, Jobst von Baumbach und
Adolf Rau von Holzhausen am 4. Juni 1561 in Hilders getroffene Vereinbarung zur
Beilegung der zwischen ihnen herrschenden Streitigkeiten, die im Wortlaut inseriert
ist. Der Vergleich betrifft die beiderseitigen Nutzungs- und Herrschaftsrechte im
Amt Auersberg und die Rechte der Zent Hilders in den fuldischen Dörfern. Vertagt
wurde dagegen die Entscheidung über die Rechte der Pfarrei Hilders