Streit zwischen Thomas Lutz, Kläger, und Bernhard Gabler, Pfleger des Bebenhauser Hofs zu Esslingen, Beklagter, wegen einer von dem ersteren beanspruchten Gült von jährlichen 13 Scheffel Roggen. Der Prozess vor dem Stadtgericht Esslingen wird dahin entschieden, dass der Beklagte dem Kläger 7 Scheffel Roggen jährlicher Lehnung zu reichen schuldig sei.