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Paul Bronn, B. zu Haiterbach, gelobt unter Eid, mit Weib und Kind außer Landes zu ziehen und ohne Erlaubnis nicht mehr zurückzukehren, und schwört U. Bronn hatte vormals etliche Strafen verwirkt, sich neuerlich der Gotteslästerung und des Friedbruchs schuldig gemacht. Auf seine vor der peinlichen Anklage erfolgten Supplikation wurde er von Statthalter und Regenten des Fürstentums dahin beschieden, die ihm Recht zuerkannten Frevelstrafen im Turm abzubüßen, wegen der Gotteslästerungen und der Friedbrüche aber ein Verfahren zu erwarten oder mit Weib und Kind das Land zu verlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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