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Hans Beltzinger, gewesener B. und Goldschmied zu Vaihingen an der Enz, wegen wiederholter Betrügereien gef., jedoch auf Bitten seiner Verwandtschaft unter der Bedingung freigel., Württemberg binnen drei Tagen zu verlassen und nach Malta oder Ungarn gegen die Türken zu ziehen, gelobt dies eidlich und schwört U. H. Beltzinger hatte im ganzen Fürstentum sowie in Esslingen und Reutlingen Tuchmacher und Gewandschneider um größere Mengen Tuch betrogen und war zunächst nach Vaihingen ins Gefängnis gekommen, dann auf Bitten seiner einflußreichen und verdienten Verwandtschaft und nach Bezahlung des angerichteten Schadens auf eine Galeere geschickt, später auf Hohenwittlingen verwahrt worden. Er wird unter der gen. Bedingung freigel. und verpflichtet sich, aus Malta oder Ungarn nicht ohne Erlaubnis nach Deutschland zurückzukehren, unter Androhung der Todesstrafe ohne Urteil oder Gerichtsverfahren. 2 Beilagen: 1. 1566 Apr. 6 Lukas Beltzinger zu Tübingen verspricht für sich und seine Verwandten, Hans B. zur Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen anzuhalten, Pap., 1 Pap. S. 2. Schreiben von Ober- und Untervogt zu Urach an den herzoglichen Oberrat zu Stuttgart, womit sie obige Urkunden übersenden, vom 9. Apr. 1566, 1 Bl. Pap.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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