Jakob, Sohn des Jörg Erbelin aus Gültlingen, wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde wieder freigel., gelobt eidlich, ohne obrigkeitliche Erlaubnis außer einem abgebrochenem Brotmesser keine Wehr mehr zu tragen, auch offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, und schwört U.