Kaiser Karl IV. vermehrt dem Erzbischof Friedrich die Landesprivilegien in der Weise, wie solche dem Erzstift Trier verliehen sind und bestimmt namentlich, daß ohne Einwilligung des Erzbischofs keinem erlaubt sein solle, in dessen Gebiet feste Schlösser zu errichten; ferner wegen der Rheinschifffahrt der Pfahlbürger, der Lehen, Vasallen und Münzen (Cop. coeva).