Wernher Märheld, freier Landrichter zu Rottenburg a.N., beurkundet, daß vor seinem Gericht auf dem Hof zu Rottenburg an der offenen freien Königsstraße Machtolf von Gültstein dem Gf. Eberhard (II.) sein Viertel der Burg Frauenberg und des Gerichts zu Feuerbach und seinen Hof zu Ehningen (Öndingen) mit allen Gütern, die er dort besitzt, übergeben hat.