Peter Schreiber, wohnhaft in Schwaikheim, wegen unerlaubter Entfernung von Frau und Kindern sowie Flucht außer Landes gef., jedoch in Ansehung seiner kleinen Kinder und auf Fürbitten seiner Freunde auf künftiges Wohlverhalten hin wieder freigel., stellt zur Sicherheit drei Bürgen, die im Falle des Bruchs dieser Verschreibung der Herrschaft Württemberg mit 100 fl verfallen sein sollen. - Bürgen: 1) Leonhard 2) Gorgus und 3) Jörg Schreiber, seine Brüder, alle seßhaft zu Schwaikheim.