Jutta, Witwe des Johann Smeling, stellt mit Einwilligung des Hermann Smelling, des Vormunds ihrer Kinder, mehreren Hörigen gegen eine Summe Geldes einen Freibrief aus. - Zeugen: Johann von Neheim, Bruder der Ausstellerin, und Rybbert Hake, Richter in Unna. - Es siegeln die Ausstellerin, der Vormund und die beiden Zeugen. D. crastino Mychaelis Archangeli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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