Jutta, Witwe des Johann Smeling, stellt mit Einwilligung des Hermann
Smelling, des Vormunds ihrer Kinder, mehreren Hörigen gegen eine Summe
Geldes einen Freibrief aus. - Zeugen: Johann von Neheim, Bruder der
Ausstellerin, und Rybbert Hake, Richter in Unna. - Es siegeln die
Ausstellerin, der Vormund und die beiden Zeugen. D. crastino Mychaelis
Archangeli.