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Kaiser Karl (IV.) erlaubt dem Grafen Ulrich zu Helfenstein, auf der Straße bei seiner Festung Marhtel (Untermarchtal) von jedem Pferde einen Schilling Heller Zoll, wie es auch zu Geislingen geschieht, zu erheben.
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Kaiser Karl (IV.) erlaubt dem Grafen Ulrich zu Helfenstein, auf der Straße bei seiner Festung Marhtel (Untermarchtal) von jedem Pferde einen Schilling Heller Zoll, wie es auch zu Geislingen geschieht, zu erheben.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 95 Bü 2}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Helfenstein, Grafschaft
Helfenstein, Grafschaft >> 1. Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen >> Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen, Teil 2
1371 März 16 (Sonntag Letare)
Urkunden
Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen, Teil 2